Weitere Entscheidung unten: VG Hannover, 06.02.2008

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 03.09.2007 - 4 ME 594/07   

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https://dejure.org/2007,4001
OVG Niedersachsen, 03.09.2007 - 4 ME 594/07 (https://dejure.org/2007,4001)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.09.2007 - 4 ME 594/07 (https://dejure.org/2007,4001)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. September 2007 - 4 ME 594/07 (https://dejure.org/2007,4001)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausbildungsförderung für Masterstudium - Konsekutivstudiengang

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1a BAföG; § 7 Abs. 2 BAföG; § 7 Abs. 3 Nr. 2 BAföG
    Ausbildungsförderung nach Abschluss eines Diplomstudiengangs I für den anstelle eines weiterhin angebotenen Diplomstudiengangs II aufgenommenen Masterstudiengang; Verhältnis des § 7 Abs. 1a Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu § 7 Abs. 2 BAföG; Verhältnis zwischen ...

  • Judicialis

    BAföG § 7 Abs. 1; ; BAföG § 7 Abs. 1 a; ; BAföG § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; ; BAföG § 7 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsförderung für Masterstudium - Ausbildungsförderung; Bachelorstudiengang; berufsqualifizierender Abschluss; Diplomstudiengang; Fachrichtungswechsel; Konsekutivstudiengang; Masterstudiengang; unabweisbarer Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausbildungsförderung nach Abschluss eines Diplomstudiengangs I für den anstelle eines weiterhin angebotenen Diplomstudiengangs II aufgenommenen Masterstudiengang; Verhältnis des § 7 Abs. 1a Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu § 7 Abs. 2 BAföG; Verhältnis zwischen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 401
  • FamRZ 2008, 930
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.02.2004 - 5 C 6.03

    Ausbildung, Fachrichtungswechsel nach endgültigem Nichtbestehen einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.2007 - 4 ME 594/07
    Unabweisbar ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30.4.1981 - 5 C 36.79 -, BVerwGE 62, 174, 179 f., und Urteil vom 19.2.2004 - 5 C 6.03 -, BVerwGE 120, 149, 150; Rothe/Blanke, a.a.O., § 7 BAföG Rn. 43) nur ein Grund, der die Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch oder dem Wechsel in eine andere Fachrichtung nicht zulässt, weil er die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung oder die Aufnahme des bisher angestrebten Berufs objektiv und subjektiv unmöglich macht.
  • BVerwG, 30.04.1981 - 5 C 36.79

    Ausbildung in der DDR - Fachrichtungswechsel - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.2007 - 4 ME 594/07
    Unabweisbar ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30.4.1981 - 5 C 36.79 -, BVerwGE 62, 174, 179 f., und Urteil vom 19.2.2004 - 5 C 6.03 -, BVerwGE 120, 149, 150; Rothe/Blanke, a.a.O., § 7 BAföG Rn. 43) nur ein Grund, der die Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch oder dem Wechsel in eine andere Fachrichtung nicht zulässt, weil er die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung oder die Aufnahme des bisher angestrebten Berufs objektiv und subjektiv unmöglich macht.
  • BVerwG, 17.10.2006 - 5 B 78.06

    Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.2007 - 4 ME 594/07
    Von dem vorliegenden Fall unterscheiden sich der vom Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 17.10.2006 - 5 B 78.06 -) entschiedene Fall, in dem der Bachelorabschluss nach der Prüfungsordnung so in einen Staatsexamensstudiengang integriert ist, dass für den Erwerb des - berufsqualifizierenden - Bachelorgrades keine Ausbildungs- und Prüfungsleistungen vorgesehen sind, die nicht auch für das Staatsexamen zu erbringen sind, und der der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Beschluss vom 18.12.2006 - 4 Bs 284/06 -, NVwZ-RR 2007, 321) zu Grunde liegende Fall, in dem der Masterstudiengang von vornherein den zweiten Abschnitt des Diplomstudiengangs (Diplom II) ersetzt und eine Fortsetzung des Diplomstudiengangs mithin nicht möglich ist, maßgeblich.
  • OVG Hamburg, 18.12.2006 - 4 Bs 284/06

    Ausbildungsförderung für ein Masterstudium

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.2007 - 4 ME 594/07
    Von dem vorliegenden Fall unterscheiden sich der vom Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 17.10.2006 - 5 B 78.06 -) entschiedene Fall, in dem der Bachelorabschluss nach der Prüfungsordnung so in einen Staatsexamensstudiengang integriert ist, dass für den Erwerb des - berufsqualifizierenden - Bachelorgrades keine Ausbildungs- und Prüfungsleistungen vorgesehen sind, die nicht auch für das Staatsexamen zu erbringen sind, und der der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Beschluss vom 18.12.2006 - 4 Bs 284/06 -, NVwZ-RR 2007, 321) zu Grunde liegende Fall, in dem der Masterstudiengang von vornherein den zweiten Abschnitt des Diplomstudiengangs (Diplom II) ersetzt und eine Fortsetzung des Diplomstudiengangs mithin nicht möglich ist, maßgeblich.
  • OVG Niedersachsen, 21.06.2006 - 12 ME 129/06

    Anspruch auf Ausbildungsförderung für die Absolvierung eines Masterstudiums im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.2007 - 4 ME 594/07
    Eine Förderung nach letztgenannter Vorschrift kommt erst dann wieder in Betracht, wenn der Masterstudiengang abgeschlossen ist (Rothe/Blanke, BAföG, Kommentar, Stand: Februar 2007, § 7 BAföG Rn. 16.1, Ramsauer/Stallbaum/Sternal, a.a.O., § 7 Rn. 18), wobei der Bachelor- und der folgende Masterstudiengang in diesem Falle nach Sinn und Zweck der besonderen Regelung in § 7 Abs. 1 a BAföG, die Förderung eines Masterstudiengangs durch Erweiterung des Grundanspruchs auf Ausbildungsförderung gemäß § 7 Abs. 1 BaföG sicherzustellen, förderungsrechtlich als eine Ausbildung anzusehen sind (vgl. hierzu auch den Beschluss des 12. Senats des Nds. OVG vom 21.6.2006 - 12 ME 129/06).
  • BVerwG, 14.07.1977 - 5 C 63.76

    Abschluss der vorangegangenen Ausbildung als Voraussetzung der Förderung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.2007 - 4 ME 594/07
    Ein solcher Fachrichtungswechsel ist begrifflich nicht mehr möglich, wenn die förderungsfähige Ausbildung in der bisherigen Fachrichtung beispielsweise durch das Bestehen der Abschlussprüfung beendet ist (BVerwG, Urteil vom 13.12.1979 - V C 70.77 -, FamRZ 1980, 505, und Urteil vom 14.7.1977 - V C 63.76 -, BVerwGE 54, 191; Rothe/Blanke, a.a.O., § 7 BAföG Rn. 38).
  • BVerwG, 03.11.1995 - 5 B 8.95

    Sozialrechtliche Ausgestaltung der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.2007 - 4 ME 594/07
    Erforderlich ist vielmehr, dass die weitere Ausbildung im Verhältnis zur früheren zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten im Rahmen eines materiell identischen Wissenssachgebiets vermittelt (BVerwG, Beschluss vom 3.11.1995 - 5 B 8/95 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 114; einschränkend im Sinne einer überwiegenden Identität der Wissenssachgebiete: Rothe/Blanke, a.a.O., § 7 BAföG Rn. 27.4).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 70.77

    Voraussetzungen für die erneute Förderung einer weiteren Ausbildung - Anspruch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.2007 - 4 ME 594/07
    Ein solcher Fachrichtungswechsel ist begrifflich nicht mehr möglich, wenn die förderungsfähige Ausbildung in der bisherigen Fachrichtung beispielsweise durch das Bestehen der Abschlussprüfung beendet ist (BVerwG, Urteil vom 13.12.1979 - V C 70.77 -, FamRZ 1980, 505, und Urteil vom 14.7.1977 - V C 63.76 -, BVerwGE 54, 191; Rothe/Blanke, a.a.O., § 7 BAföG Rn. 38).
  • VG Karlsruhe, 17.11.2004 - 10 K 580/04

    Ausbildungsförderung; fehlende Erstausbildung; Wechsel in Masterstudiengang

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.2007 - 4 ME 594/07
    Es kann dahinstehen, ob die genannte Verwaltungsvorschrift wegen ihrer Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben überhaupt anwendbar ist (vgl. hierzu VG Karlsruhe, Urteil vom 17.11.2004 - 10 K 580/04 -, FamRZ 2006, 733), da ein eventueller Anspruch auf Grund einer Selbstbindung der Verwaltung nur in dem durch diese Verwaltungsvorschrift ausdrücklich geregelten Fall in Betracht kommt.
  • OLG Brandenburg, 18.01.2011 - 10 UF 161/10

    Zum Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für den Master-Studiengang bei zuvor

    18 Ziel des Gesetzgebers war es, den sogenannten Bologna-Prozess durch eine Neuregelung des BAföG ausbildungsförderungsrechtlich zu unterstützen und gerade die Kombination von Bachelor- und Master-Studiengängen zu fördern (vgl. hierzu z. B. OVG Lüneburg, FamRZ 2008, 930; OVG Hamburg, FamRZ 2007, 1920).

    Ungeachtet seines berufsqualifizierenden Abschlusses sind danach der erfolgreich abgeschlossene Bachelor-Studiengang und der darauf aufbauende Master-Studiengang nach der Systematik des § 7 BAföG nicht isoliert zu betrachtende Ausbildungsabschnitte (Doppelstudium), sondern ausbildungsförderungsrechtlich als eine einheitliche (einzige) Ausbildung zu beurteilen (vgl. hierzu OVG Lüneburg, FamRZ 2008, 930; FamRZ 2006, 1486).

  • VGH Hessen, 06.12.2007 - 8 UE 727/06

    Verfassungsmäßigkeit der Zweitstudiengebühren nach dem Hessischen

    Die bestandene Prüfung zum Abschluss des ersten Studienganges ist zugleich berufsqualifizierend und Voraussetzung für die Fortsetzung mit dem zweiten Studiengang (vgl. Nr. 2 und Nr. 4.1 der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen - Beschlüsse der Kultusministerkonferenz - KMK - vom 10. Oktober 2003 und 15. Juni 2007; Hess. VGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 5 TG 2633/04 - NVwZ-RR 2005 S. 546 f. = juris, Rdnr. 5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. September 2007 - 4 ME 594/07 - juris, Rdnr. 5).

    Aus ihrem Gesamtkonzept folgt für die beiden gesetzlich zugrunde gelegten Formen konsekutiver Studiengänge eine für beide Stufen begrenzte Gesamt- bzw. einheitliche Regelstudiendauer von fünf Jahren, also zehn Semestern, sowohl bei den konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengängen (3 + 2 oder 4 + 1 Jahre, vgl. Nr. 1.3 und 4.1 der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der KMK a.a.O.) wie auch bei den gestuften Diplom I und Diplom II-Studiengängen der Universität Kassel (7 + 3 Semester im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. September 2007 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2014 - 12 S 274/14

    Ausbildungsförderung für Ergänzungsstudium mit Studienziel Erste Juristische

    Die von dem Kläger gewählte Studienfolge erachtet der Senat nach allem als eine dem Bologna-Modell sehr nahekommende Studienkombination, welche allein wegen des Umstands, dass nach wie vor die Ausbildung zum "Volljuristen" nur mittels Ablegung des Ersten juristischen Staatsexamens erfolgreich durchgeführt werden kann, auf die Verleihung eines Master- bzw. Magistergrades verzichten muss (vgl. zu weiteren Studienkombinationen, bei denen eine entsprechende Anwendung von § 7 Abs. 1a BAföG in Frage stand: BVerwG, Urteil vom 15.05.2008 - 5 C 18.07 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.12.2012 - 4 LA 330/11 - NVwZ-RR 2013, 263; Sächs. OVG, Beschluss vom 20.11.2012 - 1 A 7/12 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.05.2012 - 12 A 687/11 - juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.10.2011 - 2 LB 13/11 - NVwZ-RR 2012, 238; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.02.2011 - 12 A 2860/09 - FamRZ 2011, 1339; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2009 - 6 S 22.08 - NVwZ-RR 2009, 728; Sächs. OVG, Urteil vom 06.11.2008 - 1 B 188/07 - DÖV 2009, 215; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 03.09.2007 - 4 ME 594/07 - NVwZ-RR 2008, 401; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.06.2007 - 4 A2168/05 - FamRZ 2007, 1594; OVG Hamburg, Beschluss vom 18.12.2006 - 4 Bs 284/06 - NVwZ-RR 2007, 321).
  • VG Hamburg, 12.06.2008 - 8 K 3458/07

    Kein Anspruch auf Ausbildungsförderung für Masterstudiengang im Anschluss an

    § 7 Abs. 1a BAföG schließt damit ein Masterstudium im Anschluss an ein Diplomstudium jedenfalls für den Regelfall bewusst von der Förderung aus (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 03.09.2007 - 4 ME 594/07, juris).

    Zwar ist die Vorschrift nach ihrer Systematik und der Zielsetzung des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 13/10241, S. 8, BT-Drs. 14/4731, S. 31, a.A. OVG Lüneburg, Beschl. v. 03.09.2007 - 4 ME 594/07, juris) neben § 7 Abs. 1a BAföG anwendbar.

  • VG Gießen, 13.02.2008 - 3 E 526/07

    Ausbildungsförderung für Masterstudium nach Abschluss eines traditionellen

    22 (2) Es mag hier offen bleiben, ob eine entsprechende Anwendung des § 7 Abs. 1a BAföG in Betracht kommt, wenn der erste berufsqualifizierende Abschluss im Rahmen neu geschaffener konsekutiver Studiengänge nicht als Bachelor bezeichnet ist (so OVG Hamburg, Beschl. v. 18.12.2006, 4 Bs 284/06, juris; anders OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.9.2007, 4 ME 594/07, juris) sondern etwa als "Diplom I" (gefolgt von "Diplom II").

    27 a. Zwar ist davon auszugehen, dass § 7 Abs. 1a BAföG im Hinblick auf Masterstudiengänge keine abschließende Regelung enthält (so VG Darmstadt, Beschl. v. 4.8.2006, 8 G 1304/06; VG Göttingen, Urt. v. 12.10.2006, 2 A 231/05; OVG Münster, Urt. v. 1.6.2007, 4 A 2168/05; anders OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.9.2007, 4 ME 594/07; alle juris).

  • VG Hamburg, 23.03.2012 - 2 E 674/12

    Zum Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAFöG) eines Masterstudiums nach einer

    Zum anderen ist auch eine Anwendung der nicht auf Master- und Magisterstudiengänge beschränkten Regelung in § 7 Abs. 2 BAföG möglich (VG Hamburg, Urt. v. 12.6.2008, 8 K 3458/07, juris, Rn. 33; hinsichtlich § 7 Abs. 2 Nr. 2 BAföG auch OVG Schleswig, Urt. v. 27.10.2011, 2 LB 13/11, juris, Rn. 35; a.A. OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.9.2007, 4 ME 594/07, juris, Rn. 9; Humborg in: Rothe/Blanke, BAföG, Stand März 2010, § 7 Rn 16.1; wohl auch Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Aufl. 2005, § 17 Rn. 19; offenlassend VG Hamburg, Urt. v. 21.12.2011, 2 K 838/10, juris; Urt. v. 31.5.2011, 2 K 1379/10).

    Dabei wird für die Gegenauffassung (OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.9.2007, a.a.O.) zwar vorgebracht, in § 7 Abs. 1a BAföG seien besondere Voraussetzungen für die Förderung eines Masterstudienganges festgelegt und die förderungsrechtliche Besserstellung des Masterstudienganges werde an die in der Vorschrift genannten Voraussetzungen geknüpft.

  • OVG Sachsen, 06.11.2008 - 1 B 188/07

    Ausbildungsförderung; Diplomstudiengang; Masterstudiengang; Fachrichtungswechsel;

    Denn § 7 Abs. 1a BAföG enthält nach seinem eindeutigen Wortlaut eine spezielle Regelung für einen Masterstudiengang im Sinne des § 19 HRG oder postgradualen Diplomstudiengang nach § 18 Abs. 1 S. 1 bis 3 HRG -, der an einen Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang anknüpft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.10.2006 - 5 B 78.06 - und Urt. v. 15.5.2008 - 5 C 18.07 -, beide zitiert nach juris; NdsOVG, Beschl. v. 3.9.2007, NVwZ-RR 2008, 401 sowie VG Gießen, Urt. v. 13.2.2008 - 3 E 526/07 - und VG Göttingen, Beschl. v. 7.5.2007 - 2 B 72/07 -, beide zitiert nach juris; VG Karlsruhe, Urt. v. 17.11.2004, FamRZ 2006, 733).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 6 M 56.06

    Magisterstudiengänge sind von BAföG § 7 Abs 1 a nicht erfasst.

    Auch dem Beschluss des OVG Hamburg vom 18. Dezember 2006 (4 Bs 284/06 -, FamRZ 2007, 1920; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. September 2007 - 4 ME 594/07 -, NdsVBl 2008, 78), in dem eine Förderungsfähigkeit in entsprechender Anwendung von § 7 Abs. 1 a Satz 1 BAföG angenommen wurde, wenn der erste Teil eines Diplomstudiengangs einem Bachelorstudium entspricht und der während des absolvierten Diplomstudiums neu eingeführte Masterstudiengang den zweiten Teil des Diplomstudiengangs ersetzt, ist die über den beurteilten Einzelfall hinausgehende Ansicht einer weitergehenden Analogiefähigkeit von § 7 Abs. 1 a BAföG nicht zu entnehmen.
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2012 - 4 LA 330/11

    Gewährung von Ausbildungsförderung bei Wechsel von einem Doppeldiplomstudiengang

    Der Senat hat zu der Frage einer analogen Anwendung dieser Vorschrift in einem ähnlich gelagerten Fall in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss vom 3. September 2007 (4 ME 594/07) Folgendes ausgeführt:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2011 - 12 A 2150/09

    Förderung eines auf einem Bachelorstudiengang aufbauenden Masterstudiengangs auf

    Die selbe Voraussetzung gilt, wenn davon auszugehen sein sollte, dass § 7 Abs. 1a Satz 1 BAföG im Verhältnis zu § 7 Abs. 2 BAföG eine abschließende Sonderregelung darstellen sollte, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. September 2007 - 4 ME 594/07 -, FamRZ 2008, 930, juris; Humborg, in: Rothe/Blanke, BAföG, Stand März 2010, § 7, Rn. 16.1; a.A. VG Berlin, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 18 A 167.08 -, juris; die Frage offen lassend: BayVGH, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 12 CE 10.2217 -, juris.
  • VG Minden, 14.08.2009 - 6 K 1055/09

    Ausschluss der Förderung eines Masterstudiums Geschichtswissenschaften wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - 12 A 687/11

    Ausbildungsförderungsfähigkeit eines Studiums der Rechtswissenschaften im

  • VG Schwerin, 16.02.2010 - 6 A 889/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - 12 A 2860/09

    Anspruch auf Förderung eines Masterstudiengangs nach einer abgeschlossenen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2009 - 6 S 22.08

    Förderungsfähigkeit eines inländischen Masterstudiengangs ohne vorherigen

  • VG Schwerin, 29.02.2008 - 6 A 889/05

    Förderung des Hauptstudiums in einem Diplomstudiengang; erfolgreich

  • VG Hamburg, 21.12.2011 - 2 K 838/10

    Förderungsfähigkeit eines Masterstudienganges in Großbritannien

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2014 - 12 A 171/14
  • VG München, 19.07.2012 - M 15 K 11.6020

    Ausbildungsförderung

  • VG Darmstadt, 14.09.2011 - 6 K 1646/09

    Ausbildungsförderung (Auslandsstudium

  • VGH Bayern, 11.10.2010 - 12 CE 10.2217

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

  • VG Minden, 08.02.2008 - 6 K 1341/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Bewilligung von

  • VG Augsburg, 10.05.2011 - Au 3 K 10.578

    Auslandsstudium; Master; kein vorhergehender Bachelor-Studiengang; kein

  • VG Bayreuth, 31.01.2011 - B 3 K 10.468

    Abschluss eines Bachelorstudiengangs zwingende Voraussetzung für die Gewährung

  • VG München, 25.11.2010 - M 15 K 10.1868

    Masterstudium nach Diplomstudiengang nicht förderfähig; keine Gleichsetzung von

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Rechtsprechung
   VG Hannover, 06.02.2008 - 6 B 1008/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17421
VG Hannover, 06.02.2008 - 6 B 1008/08 (https://dejure.org/2008,17421)
VG Hannover, Entscheidung vom 06.02.2008 - 6 B 1008/08 (https://dejure.org/2008,17421)
VG Hannover, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - 6 B 1008/08 (https://dejure.org/2008,17421)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sofortvollzug der Rücknahme einer Ersatzschulgenehmigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO; § ... 80 Abs. 3 VwGO; § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO; Art. 7 Abs. 4 S. 2 GG; Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 144 NSchG; § 145 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a NSchG; § 147 Abs. 1 NSchG; § 148 Abs. 1 NSchG; § 159 Abs. 1 NSchG; § 167 Abs. 1 NSchG
    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Rücknahme einer Ersatzschulgenehmigung und des Verbots eines weiteren Schulbetriebs der Privatschule; Fehlen eines anerkannten Abschlusses als zulässiger Grund für die Rücknahme der Ersatzschulgenehmigung; Eingriff in einen in der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Calenberger Altenpflegeschule darf vorerst den Ausbildungsbetrieb fortführen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Rücknahme einer Ersatzschulgenehmigung und des Verbots eines weiteren Schulbetriebs der Privatschule; Fehlen eines anerkannten Abschlusses als zulässiger Grund für die Rücknahme der Ersatzschulgenehmigung; Eingriff in einen in der ...

Besprechungen u.ä.

  • htw-saarland.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 7 Abs. 4 GG; §§ 144, 145, 147 NSchG
    Rücknahme einer Ersatzschulgenehmigung, weil Schüler keinen staatlich aner- kannten Abschluss erlangen können [Ersatzschule, Ersatzschulgenehmigung, staatlich anerkannter Abschluss, Berufsfachschule der Fachrichtung Altenpflege, Rücknahme der Genehmigung, vorläufiger ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 401 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VG Hannover, 06.02.2008 - 6 B 1008/08
    Dieses Erwägungselement kann die Prüfung, ob überhaupt ein besonderes öffentliches Interesse an dem angeordneten Sofortvollzug besteht, nicht ersetzen, wenn der Vollzug des Verwaltungsaktes Folgen haben kann, die sich nicht wieder rückgängig machen lassen (BVerfG, Beschluss vom 12.9.1995, NVwZ 1996 S. 58, 60).
  • BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges im Falle

    Auszug aus VG Hannover, 06.02.2008 - 6 B 1008/08
    An dieses von der Behörde gemäß § 80 Abs. 3 VwGO schriftlich zu begründende besondere Vollzugsinteresse sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 10.4.2001, NJW-RR 2001 S. 1268 f.; Beschluss vom 25.1.1996, AuAS 1996, 62, jeweils m.w.N.) umso strengere Anforderungen zu stellen, je schwerwiegender die dem Betroffenen durch den Verwaltungsakt auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt.
  • BVerfG, 10.04.2001 - 1 BvR 1577/00

    Effektiver Rechtsschutz und sofortige Vollziehung einer Aufsichtsmaßnahme gem

    Auszug aus VG Hannover, 06.02.2008 - 6 B 1008/08
    An dieses von der Behörde gemäß § 80 Abs. 3 VwGO schriftlich zu begründende besondere Vollzugsinteresse sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 10.4.2001, NJW-RR 2001 S. 1268 f.; Beschluss vom 25.1.1996, AuAS 1996, 62, jeweils m.w.N.) umso strengere Anforderungen zu stellen, je schwerwiegender die dem Betroffenen durch den Verwaltungsakt auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt.
  • VG Gießen, 20.09.2010 - 4 L 2138/10

    Aufschub gegen Schulschließung erreicht

    Insoweit stellt § 80 Abs. 1 VwGO eine Ausprägung der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG und einen fundamentalen Grundsatz des öffentlich-rechtlichen Prozesses dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.04.2001, NJW-RR 2001, 1268 [BVerfG 10.04.2001 - 1 BvR 1577/00]; zum Widerruf einer Ersatzschulgenehmigung vgl. VG Hannover, Beschluss vom 06.02.2008 - 6 B 1008/08 -).
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